Finanzielle Förderung von Altbauten

Förderprogramm „Jung kauft Alt" in St. Michel

In St. Michel gibt es einen lebendigen Immobilienmarkt mit relativ günstigen Grundstückspreisen. Regelmäßig kommen Einfamilienhäuser auf den Markt, die rege Nachfrage lässt es dann zu einem Eigentümerwechsel kommen. Wie in vielen ländlichen Zentralorten gibt es einen hohen Bestand an Häusern, die über 40 Jahre alt sind. Um den Eigentümerwechsel gerade bei diesen Häusern für junge Familien zu unterstützen, hat die Gemeindevertretung Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten durch junge Familien beschlossen - siehe  Details über nachstehende Links. Dabei besteht als Voraussetzung für eine Förderung eine Einkommensgrenze sowie eine Grenze bei der Grundfläche des Gebäudes. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach dem Motto „Jung kauft Alt" können junge Paare und Familien mit Kindern unter 18 Lebensjahre in den Genuss eines Zuschusses der Gemeinde St. Michel kommen. Für jedes Kind unter 18 Lebensjahre erhöht sich der Zuschuss.

Bezuschusst werden

  • Altbaugutachten,
  • Erwerb eines Altbaus,
  • Abbruch und Ersatzbau.

Downloads

» Förderantrag - einmalige Förderung

» Förderantrag - laufende Förderung

» Richtlinien